Fotorecht

Wer fotografiert, sollte sich zumindest mit den Grundzügen des Fotorechts auskennen.

Es ergeben sich viele Fragen beim Fotografieren, deren Beantwortung manchmal überrascht, manchmal aber auch selbstverständlich erscheint.

Wem ist schon bewusst, dass er zwar von öffentlichen Wegen und Plätzen ein Gebäude fotografieren darf, während das Fotgrafieren desselben Gebäudes beispielsweise vom ersten Stock des gegenüberliegenden Hauses verboten sein kann?

Was ist bei der Streetfotografie erlaubt? Dürfen Menschen ohne Wissen und Wollen fotografiert werden? Wann benötige ich deren Zustimmung, wann nicht?

Darf ich ohne um Erlaubnis zu fragen im Zoo oder Museum, in Konzerthallen, Bahnhöfen und ähnlichen Bereichen fotografieren?

Ist es erlaubt, fremde Fotos aus dem Internet zu kopieren und z. B. für eine eigene Verkaufsanzeige auf einer Handelsplattform zu verwenden?

Es liegt auf der Hand: Wer seine eigenen Rechte und Pflichten als Fotograf kennt, läuft nicht so schnell Gefahr, fremde Rechte zu verletzen und sich dadurch Ärger einzuhandeln. Das gilt nicht nur für Berufsfotografen, sondern auch für stetig steigende Zahl der Hobbyfotografen.

Die Website www.FotoZweiNull.de, zu deren Besuch ich Sie einlade, möchte unter dem Menüpunkt "Foto und Recht" dafür Tipps und Hilfestellungen geben.

Die entsprechenden rechtlichen Hinweise stammen von Herrn Rechtsanwalt Robert A. Schütz/Bremen, der nicht nur Fachmann in Fragen des Fotorechts, sondern auch begeisterter Hobbyfotograf ist und daher die rechtlichen Fallstricke aus der eigenen Fotopraxis kennt.